Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg – Alkoholverkaufsverbot aufgehoben!

Unser Landesverband Baden-Württemberg hatte mit unserer Unterstützung seit Inkrafttreten des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in diesem Bundesland das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg laufend mit Zahlen und Informationen versorgt, um die Belastungen der baden-württembergischen Tankstellen durch das Gesetz zu verdeutlichen. Öffnungszeitenverkürzungen, Umsatzverluste und Arbeitsplatzabbau wurden zum Teil sogar mit Einzelbeispielen verdeutlicht. Im Mai 2016 konnten wir dann verkünden, dass die seinerzeit neu gewählte Landesregierung plante, diese Regelung wieder aufzuheben. Nach 18 Monaten ist diese Planung nun Realität geworden: Am 15. November 2017 haben die Abgeordneten des Landtags im Rahmen des „Anti-Terror-Pakets“ (!) auch ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung“ beschlossen. Ergebnis: Das seit 2010 gültige nächtliche Alkoholverkaufsverbot (ab 22 Uhr) ist aufgehoben. Im Gegenzug wird es Kommunen ermöglicht, das Trinken an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zu verbieten. Die Änderung wird einen Tag nach Gesetzesverkündung wirksam. Der späteste mögliche Verkündungstermin ist der 15. Dezember 2017 – sozusagen ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die baden-württembergische Tankstellenbranche.

Unser Landesverband hat diese Gesetzesänderung mit folgender Pressemitteilung kommentiert:

Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots macht den Weg für neue Jobs und längere Öffnungszeiten von Tankstellen frei

Stuttgart. „Rund 1.000 Jobs sind seit 2010 durch das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verloren gegangen. Wir erwarten jetzt keine Wunder. Aber wir hoffen, dass zumindest ein Teil der Arbeitsplätze wieder neu entstehen wird und dass die Tankstellenpächter und -eigentümer die zurückgewonnene unternehmerische Freiheit für verbesserte Angebote nutzen“, kommentiert Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, der auch die Tankstellen im Land vertritt, die vom Landtag beschlossene Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr.

Damit sei der Weg frei, dass die dortigen Tankstellen ihre wirtschaftliche Situation stabilisieren und die Versorgungssituation mit Benzin und Diesel verbessern können: „Der Verkauf von Kraftstoffen ist an den Tankstellen längst nicht mehr der entscheidende Gewinnbringer. Vielmehr sorgt das Shop-Geschäft, das sich in den letzten Jahren ausdifferenziert hat und die Angebote des Einzelhandels ergänzt, für den wirtschaftlichen Erfolg.“

Dass die Kommunen jetzt selbst dafür verantwortlich sind, sogenannte „Saufgelage“ zu unterbinden, ist nach seiner Ansicht „der richtige Schritt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Problem trotz des Alkoholverkaufsverbots aufgetreten ist. Es kann aber nur durch zielgerichtete Maßnahmen an Brennpunkten gelöst werden.“ Der Erlass zeitlich und örtlich begrenzter Alkoholkonsumverbote durch die Kommunen treffe die Verursacher direkt „und nimmt nicht mehr alle, die nur ein Feierabendbier oder eine Flasche Wein auf dem Heimweg mitnehmen möchten, in Generalhaftung für Störenfriede“. Carsten Beuß rechnet damit, dass die Tankstellen aufgrund der neuen Lage „zumindest zum Teil ihre Öffnungszeiten wieder verlängern werden.“

 

ZTG-Jahresbericht 2016/2017 erschienen

Unser aktueller Jahresbericht, den wir auf unserer Mitgliederversammlung am 19. September vorgestellt haben, steht jetzt zum Download bereit.

Die Ausgabe 2016/2017 ist umfangreicher als ihre Vorgänger, denn sie enthält aus Anlass des 50. Jahrestags der Gründung des ZTG im Jahr 1967 einen Rückblick auf 50 Jahre Verbands- und Branchengeschichte, dem jede Nostalgie fehlt, allein schon, weil mit dem Rückgang der Tankstellenzahl von über 46.000 im Jahr 1969 auf heute ca. 14.500 der Verlust vieler selbständiger Existenzen einher ging, bei dem in vielen Fällen eine soziale Abfederung fehlte.

Die Tankstellenwelt des Jahres 2017 ist mit der des Jahres 1967 nur noch unter wenigen Aspekten vergleichbar. Selbstbedienung, Shopgeschäft, Bistros, bargeldlose Zahlungsmittel und Computersysteme waren seinerzeit genauso unbekannt wie die heutigen Stationsgrößen. 1967 versorgte eine Tankstelle im Schnitt ca. 245 PKW, 2017 hingegen ca. 3.200. Was sich nicht geändert hat: Die Verbandsarbeit ist bis in die Gegenwart geprägt von Auseinandersetzungen mit Mineralölgesellschaften, bei denen es durchweg um ein Thema ging: Fairness, sowohl in der Gestaltung der Verträge als auch in Bezug auf die Teilhabe an den wirtschaftlichen Ergebnissen. Die Themen ähneln sich teilweise auffallend. So findet bspw. der Kampf gegen Provisionskürzungen durch die aufgezwungene Beteiligung an den Rabattmarkensystemen in den späten 1960er Jahren seine Entsprechung in der Auseinandersetzung um die Kosten der bargeldlosen Zahlungssysteme 20 Jahre später.

Durch Anklicken des Titelblatts können Sie den Download starten.

ZTG Jahresbericht 2017 Titelblatt

Bundestagswahl 2017 – Wahlprüfsteine des ZTG

Fragen zur Bundestagswahl
Welche Pläne haben die Parteien nach der Bundestagswahl in den Politikfeldern, die Tankstellenbetreiber interessieren? Der ZTG hat nachgefragt.

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Am 24.09.2017 wird ein neuer Bundestag gewählt. Die sogenannte „heiße Phase“ des Wahlkampfs hat begonnen. In dieser heißen Phase versuchen alle Parteien, die aus ihrer Sicht wichtigsten Themen den Wählern nahe zu bringen. Was ist aber mit den Themen, die gerade aus Sicht der Tankstellenbranche und der Betreiber von Interesse sind? Welche Vorhaben können in den nächsten vier Jahren direkte Auswirkungen haben? Was ist zu erwarten, wenn die eine oder die andere Partei am Wahlsonntag gewinnt? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, hat der ZTG Wahlprüfsteine entwickelt, die er allen Parteien, denen Chancen für den Einzug in den nächsten Bundestag eingeräumt werden, zugesandt hat. Angeschrieben wurden CDU, SPD, die LINKE, Grüne, FDP und AfD. Bis auf die AfD haben alle Parteien geantwortet. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Positionen der Parteien haben wir in der Ausgabe September 2017 der Fachzeitschrift tankstellenWelt wiedergegeben. Sie finden den Beitrag    hier. 

Wenn Sie nach Lektüre des vorgenannten Beitrags noch mehr wissen wollen, finden Sie die detaillierten Fragen und die Antworten der einzelnen Parteien durch Anklicken des jeweiligen Parteilogos. Die Reihenfolge haben wir nach den Stimmenverhältnissen im jetzigen Bundestag gewählt. CDUCSU SPD  linke B90GrüneFDP

Tankstellen-Mitgliederversammlung in Schleswig-Holstein

Zufriedenheit bei den Teilnehmern der diesjährigen Mitgliederversammlung in Schleswig-Holstein: Im Verbandshaus des Kfz-Gewerbes hatte ihr Verband nicht nur dafür gesorgt, dass sie durch ein deftiges Buffet gestärkt wurden, sondern lieferte selbst und über eingeladene Referenten auch fundierte Informationen zu den verschiedensten Themen rund um die Tankstelle. Nicht von ungefähr sind in Schleswig-Holstein 60 % aller Tankstellen in diesem Verband organisiert.

Eine Zusammenfassung der auf der Versammlung behandelten Themen bietet dieser Artikel im Fachmagazin 

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