Pressemitteilung – Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft unterzeichnet
30. April 2015
Berichterstattung über ZTG-Mitgliederversammlung 2015
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Neue Masche: Betrug mit Nachnahmesendung

Einige Tankstellengesellschaften haben ihre Partner bereits vor dieser – allerdings nur in unserer Branche – neuen Masche gewarnt. In den bekannt gewordenen Fällen erhielten Tankstellen eine Nachnahme-Briefsendung, die angeblich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales versandt worden war. Die Nachnahme-Forderung belief sich jeweils auf über 300 Euro, der Inhalt des Schreibens war völlig bedeutungslos.

Zum Glück waren diese Betrugsversuche offensichtlich nicht sehr professionell. Das Schreiben sah nicht amtlich aus, enthielt keine komplette Absenderadresse und das verwendete Papier war kein Recyclingpapier. Neben der Unwahrscheinlichkeit, dass Tankstellen direkt von einem Bundesministerium angeschrieben werden, trugen diese Aspekte ebenso wie der hohe Forderungsbetrag dazu bei, dass die Betrüger in den jetzigen Fällen keinen Erfolg erzielten.

Nachnahmebetrüger sind keine neue Erscheinung. Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit mehrfach vor dieser Masche gewarnt, die auch in professioneller aufgemachten Varianten auftauchte. Mitglieder, die eine Nachnahmesendung erhalten, sollten folgende Punkte überprüfen und auch ihr Personal entsprechend informieren:

–                    Wird überhaupt eine Nachnahmesendung erwartet?

–                    Ist der Absender mit kompletter Adresse zu erkennen und bekannt?

–                    Erscheint der Forderungsbetrag realistisch?

Wenn nur eine dieser Fragen nicht bejaht werden kann, sollte man die Sendungsannahme verweigern. Einmal gezahlte Nachnahmebeträge sind in der Regel unwiederbringlich verloren. Behörden schicken übrigens im Normalfall keine Nachnahmebriefe, sondern stellen ihre Forderungen über den Weg der „förmlichen Zustellung“. Wer bereits einmal einen Bußgeldbescheid erhalten hat, weiß das.