Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg

ZTG-Jahresbericht 2016/2017 erschienen
27. September 2017
FTG-Mitgliederversammlung 2018 in Dortmund
13. Juni 2018
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Baden-Württemberg – Alkoholverkaufsverbot aufgehoben!

Unser Landesverband Baden-Württemberg hatte mit unserer Unterstützung seit Inkrafttreten des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in diesem Bundesland das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg laufend mit Zahlen und Informationen versorgt, um die Belastungen der baden-württembergischen Tankstellen durch das Gesetz zu verdeutlichen. Öffnungszeitenverkürzungen, Umsatzverluste und Arbeitsplatzabbau wurden zum Teil sogar mit Einzelbeispielen verdeutlicht. Im Mai 2016 konnten wir dann verkünden, dass die seinerzeit neu gewählte Landesregierung plante, diese Regelung wieder aufzuheben. Nach 18 Monaten ist diese Planung nun Realität geworden: Am 15. November 2017 haben die Abgeordneten des Landtags im Rahmen des „Anti-Terror-Pakets“ (!) auch ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung“ beschlossen. Ergebnis: Das seit 2010 gültige nächtliche Alkoholverkaufsverbot (ab 22 Uhr) ist aufgehoben. Im Gegenzug wird es Kommunen ermöglicht, das Trinken an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zu verbieten. Die Änderung wird einen Tag nach Gesetzesverkündung wirksam. Der späteste mögliche Verkündungstermin ist der 15. Dezember 2017 – sozusagen ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die baden-württembergische Tankstellenbranche.

Unser Landesverband hat diese Gesetzesänderung mit folgender Pressemitteilung kommentiert:

Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots macht den Weg für neue Jobs und längere Öffnungszeiten von Tankstellen frei

Stuttgart. „Rund 1.000 Jobs sind seit 2010 durch das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verloren gegangen. Wir erwarten jetzt keine Wunder. Aber wir hoffen, dass zumindest ein Teil der Arbeitsplätze wieder neu entstehen wird und dass die Tankstellenpächter und -eigentümer die zurückgewonnene unternehmerische Freiheit für verbesserte Angebote nutzen“, kommentiert Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, der auch die Tankstellen im Land vertritt, die vom Landtag beschlossene Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr.

Damit sei der Weg frei, dass die dortigen Tankstellen ihre wirtschaftliche Situation stabilisieren und die Versorgungssituation mit Benzin und Diesel verbessern können: „Der Verkauf von Kraftstoffen ist an den Tankstellen längst nicht mehr der entscheidende Gewinnbringer. Vielmehr sorgt das Shop-Geschäft, das sich in den letzten Jahren ausdifferenziert hat und die Angebote des Einzelhandels ergänzt, für den wirtschaftlichen Erfolg.“

Dass die Kommunen jetzt selbst dafür verantwortlich sind, sogenannte „Saufgelage“ zu unterbinden, ist nach seiner Ansicht „der richtige Schritt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Problem trotz des Alkoholverkaufsverbots aufgetreten ist. Es kann aber nur durch zielgerichtete Maßnahmen an Brennpunkten gelöst werden.“ Der Erlass zeitlich und örtlich begrenzter Alkoholkonsumverbote durch die Kommunen treffe die Verursacher direkt „und nimmt nicht mehr alle, die nur ein Feierabendbier oder eine Flasche Wein auf dem Heimweg mitnehmen möchten, in Generalhaftung für Störenfriede“. Carsten Beuß rechnet damit, dass die Tankstellen aufgrund der neuen Lage „zumindest zum Teil ihre Öffnungszeiten wieder verlängern werden.“